Ein italienischer Ermittlungsrichter hob den Hausarrest gegen die 31-Jährige wieder auf, wie die Nachrichtenagentur Ansa am Dienstagabend berichtete. Italiens Innenminister Matteo Salvini erklärte, Rackete solle wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit des Landes verwiesen werden. "Da hat die Kapitänin Carola Rackete scheinbar mehr Zustimmung in Deutschland " Meinte eine deutsche Zeitung in einem Kommentar zum Freispruch von Carola Rackete, Kapitänin der Sea Watch 3. Hat sie? Zumindest kommen ihre Fans in Presse, Funk und Fernsehen so oft zu Worte, dass man es meinen könnte. Ebenso also, wie in der Flüchtlingspolitik. Gegner kommen kaum zu Worte und werden an den Rand, meist rechten, gedrückt! Die Frau ist keine Verbrecherin aber ihr Engagement im Mittelmeer macht sie zum Handlanger für Menschenhändler, Schlepper und Nepper - kurz, zur Komplizin der Flüchtlingsindustrie! Die von Böhmermann gesammelten Spendengelder werden sicher wieder "nutzbringend" für ein neues Boot ausgegeben. Noch ist unklar, ob die Italiener die "Sea Watch 3" wieder frei geben oder beschlagnahmen. Als Frau Rakete Lampedusa trotz Verbots anlief, berief sie sich auf das Nathafenrecht. Allerdings gilt das Nothafenrecht nur, soweit tatsächlich eine Notlage an Bord besteht. Die Versorgung der Menschen mit Nahrungsmitteln und Medizin kann auch auf hoher See erfolgen. Im Fall der „Sea-Watch 3“ hatte Italien bereits elf Passagiere an Land gelassen, unter ihnen Schwangere und Kinder. Deshalb hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in der vergangenen Woche einen Antrag von Rackete und mehreren Personen auf der „Sea-Watch 3“ abgelehnt, Italien zur Öffnung eines Hafens zu zwingen. Die Richter sahen keine akute Notlage für die Passagiere. Die Argumentation Racketes, dass sie doch nicht warten könne, bis aus jedem einzelnen Passagier ein Notfall geworden sei, spielt rein rechtlich keine Rolle. Salvini hatte am Wochenende von einer „kriminellen Handlung“ und einem „Kriegsakt“ gesprochen. Da die Guardia di Finanza auch für die Sicherung der Seewege zuständig sei, gelte das Boot rechtlich als Kriegsschiff. Von einem kriegerischen Akt zu sprechen, wenn Frau Rackete das andere Schiff offenbar nicht absichtlich berührt hat, ist meiner Ansicht nach Quatsch. Stimmt aber es ist ebenso Quatsch von Seenotrettung zu reden, statt das Kind beim Namen zu nennen: Ein Shuttleverkehr ist das und sonst nichts!