Am 9. September 1947 schlug die "Siegerjustiz" mal wieder erbarmungslos zu! In der Zeit vom 18. August bis zum 9. September 1947 wurde der Prozess (United States of America v. Otto Skorzeny et al.) gegen Skorzeny und neun weitere Angeklagte als Teil der Dachauer Prozesse geführt. Von den vier Anklagepunkten war „missbräuchliche Benutzung alliierter Uniformen“ die schwerwiegenste Anklage und zum Erstaunen wurden die Angeklagten aller Anklagepunkte FREIGESPROCHEN. Der Grund lag in der Natur der zur Anklage gebrachten Punkte, ähnlich wie die Vorwürfe gegen Dönitz. Die Handlungen und Befehle der Angeklagten unterschieden sich durch nichts von denen ihrer Gegenspieler, was von verantwortlicher Stelle auch unumwunden zugegeben wurde. So haben Commandos in deutscher Teiluniform versucht Rommels Hauptqurtier hochzunehmen. Erst danach gestatte auch Rommel deutscherseits solche Unternehmungen in seinem Befehlsbereich. Dönitz rettet das den Kopf (Aussage von Nimitz), Skorzeny eine Verurteilung vor einem alliierten Kriegsgericht, die vermutlich auch am Galgen geendet hätte. Allerdings wurde er der deutschen Gerichtsbarkeit übergeben, der er sich aber durch Flucht entziehen konnte. Worum ging es beim „missbräuchliche Benutzung alliierter Uniformen“. Gemeint war damit Skorzenys Rolle während der Ardennenoffensive. Skorzeny stellte für das geplante "Unternehmen Greif" ein ´Spezialkommando zusammen. Dieses Kommando unterstand der Abwehr II und lief unter "z.b.V". Sie fanden ihr Pendant in den alliierten "Commands" und bestanden ausschließlich aus Freiwilligen. Sie hatten nichts mit Dirlewangers z.b.V. zu tun. Dazu bediente er sich Soldaten, die vormals in den USA gelebt hatten und später (sie oder ihre Eltern) dem Ruf "Heim ins Reich" gefolgt waren und Sprache und Gewohnheiten der US Soldaten kannten. Wer dennoch Sprachprobleme hatte, bekam zum Beispiel einen entsprechenden Kopfverband verpasst, der sprechen unmöglich machte. Um möglichst autentisch zu wirken trugen sie eine sogenannte "Volltarnung", was nichts anderes bedeutete, als dass sie die gegnerische Uniform und deren Waffen und Ausrüstungen trugen. Unternehmen "Greif" kam aber nicht mehr in vollem Umfang zum tragen und nur wenige Soldaten sickerten durch die brüchige amerikanische Front. Dort aber richteten sie mächtig Verwirrung aus und töteten einige US Soldaten. Zehn dieser wenigen wurden erwischt und standrechtlich erschossen. Der Schock saß bei den Amis dennoch tief, sollte gerüchteweise sogar Eisenhover ermordet werden und sie sannen auf Rache. Der gegen Scorzeny angestrebte Prozess sollte ihre Rache befriedigen, ging aber salopp gesagt in die Hose. Die Rache der Sieger fiel aus! Wing Commander Edward Yeo-Thomas, selber Agent und Mitglied der "Commands" sagte vor Gericht aus, er und seine Leute hätten sich der gleichen Methoden bedient, wie Skorzeny und seine Leute. Aber auch die Haager Landkriegsordnung machte den alliierten Richtern einen Strich durch die Rechnung. Artikel 31 von 1907 und Artikel 24. Die Hager Landkriegsordnung verbietet grundsätzlich das Tragen gegnerischer Uniformen, wenn in ihnen auch Kampfhandlungen vorgenommen werden. DAS galt und gilt als Kriegsverbrechen! Das Tragen als Kriegslist hingegen wird Toleriert! Man spricht auch von einer Halbtarnung. Das heißt, die Uniform des Gegners wird nur zu seiner Täuschung eingesetzt um seine Linien zu durchqueren. Kommt es aber zum Kampf, wird diese durch die eigene Uniform ersetzt und die Soldaten sind somit als Gegner auszumachen. Auch gibt es einen Passus, der es verbietet, solche Soldaten, sollte ihnen die Rückkehr zu den eigenen Linien gelingen, hinterher für ihre Aktion zu bestrafen - solange sie sich dabei keiner Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben. Auch das Töten feindlicher Soldaten statt, sie gefangen zu nehmen, liefe den Einsatzdoktrien zuwider, so der Auftrag nicht darin bestand, Gefangene zu machen! Somit handelte es sich dabei nicht um ein Kriegsverbrechen. Übrigens galt das Tragen gegnerischer Uniformen schon in den Befreiungskriegen nicht mehr als unschicklich und wurde von Clausewitz ausdrücklich als Kriegslist und "Hülfsmittel" in seine Aufsätze aufgenommen, ebenso wie das sich Auflösen von militärischen Einheiten, die sich zerstreuen, ihre Waffen und Uniformen verstecken und sich als harmlose Zivilisten verkleiden (tarnen) sollten (Clausewitz) Die wohl bekannteste Truppe dieser Art waren die "Brandenburger". Es soll sogar den Fall gegeben haben, dass falsche Deutsche, also Russsen in deutscher Uniform, auf falsche Sowjets, also Deutsche in Uniformen der Roten Armee, trafen. Die falschen Russen durchschauten die falschen Deutschen zuerst! Geschehen an der Tores (Torez) Brücke in der Ukraine beim Ort Slowjansk. Bei diesen Deutchen handelte es sich entweder um "Beutedeutsche" oder auch "Rucksackdeutsche" (Volksdeutsche), sowjetische Deserteure oder Kollaborateure. Das erste Unternehmen dieser Art führten die Deutschen schon vor Kriegsbeginn mit der Besetzung des Jablunka Passes durch. Der erste reguläre Kommandoverband wurde am 15. Oktober 1939 als Baulehrkompanie z.b.V. auf dem Truppenübungsplatz Bruck aufgestellt. Am 10. Januar 1940 wurden aus den inzwischen 2 Kompanien das Baulehrbataillion z.b.V. 800. Der Bataillionsstab, die Stabskompanie und die 2. Kompanie lagen in Brandenburg. Kurzerhand fasste man dann alle Einheiten unter dem Sammelbegriff "Brandebwurger" zusammen. Aber an dieser Stelle auf die Brandenburger einzugehen würde den Ramen meines kleinen Beitrages sprengen. Eigentlich ging es mir auch nur um das Tragen der gegnerischen Uniform und wie das gehandhabt wurde. Übrigens gab es neben der Volltarnung und der Halbtarnung noch die Mischtarnung. Bei der Mischtarnung trug ein Teil der Mannschaft eine Volltarnung, während der andere Teil die gegnerische (also eigene) Uniform trug und Gefangene mimte, die es galt nach hinten zu bringen! Für Skorzeny und seine Mirangeklagten galt in diesem Falle: Ende gut, alles gut!