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 Habt ihr das gewusst?
Waldi44 Offline




Beiträge: 563

29.06.2018 10:22
Die Haager Landkriegsordnung Antworten

In Diskussionen über kriegerische Ereignisse der Neuzeit, wird sie oft und gerne zur Argumentation in die eine oder andere Richtung genutzt, ohne dass die Diskutanten überhaupt wissen, worum es in dieser Kriegsordnung eigentlich geht. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, die einzelnen Artikel zu kennen, sondern einfach nur erst einmal, worum es in dieser Landkriegsordnung eigentlich geht. Die 1899 fertiggestellte und 1907 noch leicht revidierte Haager Landkriegsordnung ist eines der bedeutendsten Dokumente des noch heute gültigen Rechts im Krieg(Ius in Bello).
Darin wurde erstmals eine Kodifizierung der völkergewohnheitsrechtlich bestehenden Verpflichtungen zur Mäßigung in Kriegen vorgenommen. Geregelt wurden dabei der Kombattantenstatus, die Behandlung von Kriegsgefangenen, die
Zulässigkeit von Kriegsmitteln, die Behandlung von Spionen und Parlamentären sowie die Rechte einer Besatzungsmacht. Die 1899 noch enthaltene Regelung betreffend die Internierung von Soldaten und Offizieren in neutralen Staaten wurde 1907 in eine gesonderte Konvention ausgelagert. In all denjenigen Fällen, die nicht abschließend geregelt werden konnten, sollte die so genannte Martens'sche-Klausel die Betroffenen vor der Willkür der kriegführenden Mächte schützen.
Zum Umgang mit verletzten und erkrankten Soldaten verweist die Haager Landkriegsordnung auf die erste Genfer Konvention in den Fassungen von 1864 beziehungsweise 1906. Baden war damals, 1864, das erste Land überhaupt, das diese Konvention unterzeichnete. Diese Landkriegsordnung bezieht sich zwar auf völkerrechtliche Gewohnheiten, darf aber nicht mit dem Völkerrecht als eine überstaatliche, auch aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit, verwechselt werden.
Die Martens’sche Klausel, englisch "Martens Clause", ist ein wichtiger Grundsatz des humanitären Völkerrechts. Sie wurde vom russisch-estnischen Diplomaten und Juristen Friedrich Fromhold Martens im Rahmen der Haager Friedenskonferenz von 1899 formuliert und gibt für Situationen in Kriegen und bewaffneten Konflikten, die nicht ausdrücklich durch geschriebenes internationales Recht reguliert sind, Brauch, Gewissen und Menschlichkeit als Maßstäbe zur Bewertung von Handlungen und Entscheidungen vor. Die Klausel ist in einer Reihe von völkerrechtlichen Verträgen explizit enthalten und gilt darüber hinaus als Völkergewohnheitsrecht. Obwohl sie mehrfach in Gerichtsentscheidungen zitiert wurde, ist ihre konkrete praktische Relevanz unter Juristen allerdings umstritten.
Wie aber die bewaffneten Konflikte seit dieser Zeit, bis in die Gegenwart hinein zeigten, gilt auch hier der Spruch: Papier ist geduldig, auch wenn inzwischen der Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag durch Verurteilungen von Kriegsverbrechern versucht, das Völkerrecht und die Landkriegsordnung in Konflikten, durchzusetzen bzw deren Verletzungen gerichtlich zu ahnden!
Interessant auch der Versuch, die Landkriegsordnung überflüssig zu machen, in dem man den Krieg überflüssig machte.
Dazu sollte der Briand-Kellogg-Pakt (auch Kellogg-Pakt, Kellogg-Briand-Pakt oder Pariser Vertrag) dienen. Er ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Ächtung des Krieges, der am 27. August 1928 in Paris von zunächst elf Nationen unterzeichnet wurde und den man nach dem US-Außenminister Frank Billings Kellogg und dem französischen Außenminister Aristide Briand benannte. Auf eben diesen Pakt bezogen sich dann auch die alliierten Ankläger in Nürnberg, als sie die Anklage wegen "Verbrechens gegen den Frieden" erhoben. Ein schon damals umstrittenes Verfahren.
Interessant in diesem Zusammenhang mag es auch sein, dass 1863, also ein Jahr vor der ersten Genfer Konferenz von 1864, auf Anregung von Henry Dunant 1863 das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) gegründet wurde.
Das Rote Kreuz (Roter Halbmond) ist die einzige Organisation, die im humanitären Völkerrecht erfasst und als dessen Kontrollorgan genannt ist. Seine erste Bewährungsprobe bestand es am 16. April 1864 an den Düppeler Schanzen im Deutsch-Dänischen Krieg.

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