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und wurde 305 mal aufgerufen
 Habt ihr das gewusst?
Waldi44 Offline




Beiträge: 563

19.11.2014 17:39
Edict wegen Abstellung des Voll- Sauffens Antworten

Heute mal etwas gaaanz anderes !
In einem Buch über das alte Berlin fand ich ein hochinteressantes Bild von einem S- Bahnunfall vom 26. September 1908. Natürlich interessierte es mich auch als "alten Berliner" und ich forschte mal etwas weiter.
Im Netz fand ich dann auf der berliner - verkehrsseite das selbe Bild und ähnlich und diesen Text dazu: "Am 26. September 1908 fuhren zwei Züge auf die Weiche 2 zu. Der eine Zug kam vom Potsdamer Platz und der andere von der Bülowstrasse und beide fuhren Richtung Möckernbrücke. Einer der Zugfahrer ignorierte das für ihn gültige Haltsignal, weil er das auf Fahrt stehende Signal des anderen Zuges für sich gültig hielt, sodass beide Züge sich auf der Weiche in die Flanke fuhren. Der erste Triebwagen des aus Richtung Bülowstrasse kommenden Zuges wurde durch den Zug aus Potsdamer Platz vom Viadukt gedrückt und stürzte rund 10 Meter in die Tiefe.....Dieser Unfall kostete 18 Menschen das Leben. Verletzt wurden 21(18) Personen. Der schuldige Zugführer wurde zu einer Haftstrafe verurteilt."
In einem anderen Buch nun "Lokal - Termin in Altberlin", lass ich, warum der Unfallverursacher "...ignorierte das für ihn gültige Haltsignal". Es war ohnehin schlecht zu erkennen und verwirrend aufgestellt. Aber wenn man es gar nicht sieht, weil man nicht hinschaut, ist es doppelt verwirrend.
Die Untersuchung ergab folgendes: Der Unfallverursacher, ein gewisser Karl Schreiber, hatte am Vortag sein Gehalt bekommen und anschließend etwas zu tief ins Glas geschaut. Vermutlich hatte er auch noch einen gewissen Restalkohol im Blut, als er tags darauf verspätet seinen Dienst antrat. Schlimmer war aber, dass seine Blase ihn drückte.
Er beschloss also am nächsten Bahnhof den Zug zu verlassen und sich zu erleichtern. Natürlich wurde der Zug von einem anderen Kollegen übernommen. Nun ging das "Erleichtern" wesentlich schneller als der Zug wieder zurück kam und der Unglücksvogel beschloss, sich die Zeit mit einem Bierchen zu verkürzen.
Damals sah man das alles noch etwas lockerer auch von Gesetzeswegen. Irgendwann kam nun der Zug und die Fahrer wechselten wieder. Ob er nun tatsächlich nur ein Bier getrunken hatte oder nicht, blieb offen. Jedenfalls begann dieses Bier, wohl in Vereinigung mit dem Restalkohol vom Vortag ihr Werk und das Rütteln und Schütteln der Bahn taten ihr übriges. Dem Mann wurde schlecht und er musste sich übergeben und das genau an der Stelle, an der das Signal hätte sehen und darauf reagieren können.
Stattdessen erbrach er sich auf den Boden seines Führerstandes und krachte wenig später in die Seite des vorfahrtsberechtigten Zuges.
Anschließend bekam er 21 Monate Gefängnis und die Berliner Behörden schienen auch zu erwachen. Bezugnehmend auf diesen Unfall richtete der Berliner Polizeipräsident von Stubenrauch, zu Jahresbeginn 1909 an die damals noch wenigen Autofahrer folgende Bitte: "...im eigenen Interesse tunlichst den Wagenführern den Genuß geistiger Getränke während der Fahrt und vorher zu untersagen..".
Außerdem verbot die Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin im Februar 1909 ein "Verbot alkoholhaltiger Getränke während des Dienstes".
Komisch, dass das auf der Seite "berliner verkehrsseite" nicht zu finden war. Ein Schelm, der was Böses dabei denkt.
Interessant in diesem Zusammenhang; In Berlin gab es bereits im Jahre 1718 ein Alkoholverbot:"Edict wegen Abstellung des Voll- Sauffens...". Besonders Interessant daran ist, dass Trunkenheit nicht strafmildernd, sondern strafverschärfend gewertet wurde!



Edict wegen Abstellung des Voll- Suff[

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