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 Habt ihr das gewusst?
Waldi44 Offline




Beiträge: 563

03.10.2010 11:40
RE: Die Benesch-Dekrete Antworten

Was jeder über die Benesch-Dekrete wissen sollte

Im Zusammenhang mit der offenen sudetendeutschen Frage sind die Benesch-Dekrete in die Diskussion gekommen. So forderte das Europäische Parlament die Regierung der Tschechischen Republik auf, diese Dekrete aufzuheben.
Der Begriff Benesch-Dekrete stellt eine Zusammenfassung aller von dem Präsidenten Edvard Benesch erlassenen Rechtsvorschriften dar. Die Sudetendeutschen betreffen nur einige dieser Dekrete. Die Forderung auf Aufhebung kann sich nur auf diese Dekrete beschränken.
Entrechtung und Enteignung der Sudetendeutschen
Grundlage für die Vertreibung und Entrechtung der Sudetendeutschen war das Kaschauer Regierungsprogramm vom 5. April 1945. Das Kaschauer Statut der „Nationalen Front“ enthält in Kapitel VIII die Forderung nach Ausweisung von Personen deutscher Volkszugehörigkeit.
Das Kaschauer Regierungsprogramm erhielt durch das Verfassungsdekret des Präsidenten Benesch vom 2. August 1945 Gesetzeskraft. Die Folge dieses Dekretes war insbesondere die Aberkennung der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit.
Die folgenden gesetzlichen Maßnahmen führten zur völligen Entrechtung der Deutschen, die nach Kriegsende in der Tschechoslowakei lebten.
die Regierungsverordnung vom 5. Mai 1945 betr. Verwaltungskommission in Gemeinden und Bezirken mit staatlich unzuverlässiger Bevölkerung;
das Dekret vom 19. Mai 1945, durch das das gesamte Eigentum staatlich unzuverlässiger Personen unter Nationalverwaltung gestellt wurde;
das Dekret vom 21. Juni 1945 über Konfiskation des gesamten deutschen landwirtschaftlichen Vermögens;
das Dekret vom 17. Juli 1945 über die Gründung des „Ansiedlungsamtes“;
das Dekret vom 19. September 1945 über die Arbeitspflicht bzw. Zwangsarbeit für Deutsche;
das Dekret vom 25. Oktober 1945 über die Konfiskation allen übrigen deutschen Vermögens;
das Verfassungsdekret vom 27. Oktober 1945 über die Inhaftierung auf unbestimmte Zeit (Konzentrationslager) staatlich unzuverlässiger Personen.
Aufgrund des Dekretes über die Arbeitspflicht vom 19. September 1945 wurden die Arbeitgeber verpflichtet, bei deutschen Arbeitnehmern neben den üblichen Steuern und Sozialabgaben 20% des Bruttolohnes einzubehalten und auf ein Konto des zuständigen Bezirksnationalausschusses zu überweisen. Ausgenommen davon waren Personen mit drei und mehr Kindern, behördlich anerkannte Facharbeiter und im Bergbau tätige Personen.
Weiter mußten aufgrund der Kundmachung vom 22. Juni 1945 sämtliche Zahlungen an Deutsche auf Sperrkonten überwiesen werden. Davon nicht betroffen waren Lohn-, Gehalts- und Rentenzahlungen bis zu einem Betrag von 2000 Kronen monatlich sowie Zahlungen aus Geschäften des täglichen Lebens.
Über die Sperrkonten konnte nur mit besonderer Genehmigung verfügt werden (z.B. Bezahlung der Kosten für die Krankenversicherung). Die verbliebenen Sperrkonten wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1953 zugunsten des Staates eingezogen. Weiter mußten alle im Besitz von Deutschen befindlichen Wertpapiere in Sperrdepots hinterlegt werden. Sie wurden auch zugunsten des tschechoslowakischen Staates eingezogen.
Die vorstehenden Dekrete wurden besonders streng gegenüber alteingesessenen Deutschen angewandt. Die Sudetendeutschen sind von den Tschechen mitverantwortlich für die Ereignisse im Jahre 1938 und 1939 (Münchener Abkommen, Besetzung der Rest-Tschechoslowakei) gemacht worden.
Es kam zu zahlreichen Willkürmaßnahmen. Die Deutschen mußten weiße Armbinden tragen, erhielten Lebensmittelkarten mit kärgsten Rationen und durften öffentliche Verkehrsmittel nur ausnahmsweise benutzen. Viele Deutsche wurden ohne Grund verhaftet oder in das Innere Böhmens zu schwerer Arbeit in den Bergwerken oder in die Landwirtschaft, auch in Konzentrationslager, gebracht. Auch mußten die Deutschen ihre Wohnungen räumen und sich mit minderwertigen Unterbringungsmöglichkeiten begnügen. Aus dem Inneren Böhmens kamen Tschechen, die sogenannten „Goldgräber“, die sich Häuser, Landwirtschaften und Betriebe aussuchten.
Die „Goldgräber“ setzten die deutschen Eigentümer einfach auf die Straße. Tschechen wurden als Nationalverwalter eingesetzt und übernahmen dann das geraubte Objekt oft selbst.
Die Benesch-Dekrete verstoßen eklatant gegen das Völkerrecht.
Die herrschende Meinung führender Rechtswissenschaftler geht dahin, daß die Konfiszierung des Vermögens der Sudetendeutschen aufgrund der Benesch-Dekrete einen groben Verstoß gegen das Völkerrecht, insbesondere gegen die Haager Landkriegsordnung darstellt.
Der verstorbene österreichische Völkerrechtler Professor Ermacora sah in der Vermögenskonfiskation eine schwere Menschenrechtsverletzung.
Nach Professor Dieter Blumenwitz haben Vermögenskonfiskationen Verfolgungscharakter. Die Menschenwürde sei immer verletzt, wenn es zu Verfolgungen und Ächtungen komme, stellte er fest.
Nach Professor Blumenwitz erfüllt der Vollzug der vorstehend aufgeführten Benesch-Dekrete den Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Sinne der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs in Nürnberg.
Verfaßt von Adolf Wolf, Wiesbaden
September 2000


Gesetz vom 8. Mai 1946
Dekret Nr. 115
Das sogenannte "Amnestiegesetz"
"Eine Handlung, die in der Zeit vom 30. September 1938 bis zum 28. Oktober 1945 vorgenommen wurde und deren Zweck es war, einen Beitrag zum Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zu leisten, oder die eine gerechte Vergeltung für Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziele hatte, ist auch dann nicht widerrechtlich, wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften strafbar gewesen wäre."
Dieses "Straffreistellungsgesetz" übertrifft an Grausamkeit noch alle Benesch-Dekrete, weil es die Grundlage für die Nichtverurteilung grausamer Verbrechen an unzähligen wehrlosen Menschen bildet.
241.000 Tote klagen an!
Allerdings, wer sich dieser Sache so alles "annimmt"!

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