Tja, wieder einmal ein Schelmenstück deutscher "Rechtssprechung" und ein Prima Beweis, wie es die Bundesrepublik in der Vergangenheit mit der Bewältigung selbiger gehalten hat. Wer oder was hat die deutsche Justiz daran gehindert, ihrerseits gegen Klaas Faber ein Gerichtsverfahren einzuleiten? Vielleichtr wäre man ja zu einem anderen Ergebnis ge- kommen - mit Sicherheit! Aber man hätte seinen guten Willen zur Vergangenheitsaufarbeitung gezeigt. Nunja, man wiess ihn nicht nach Holland aus, weil er Deutscher war und um ihn neuerlich vor Gericht ztu stellen, war er wohl zu holländisch. Was soll der Quatsch einen 88jährigen jetzt, nachdem er jahrzehntelang unter den Augen der Weltöffentlichkeit in der Bundesrepublik als freier Bürger mit allen bürgerlichen Rechten lebte, neuerlich den Prozess zu machen, zumal ja klar sein dürfte, dass der Mann wohl allein schon wegen seines hohen Alters Haftverschohnung erhalten dürfte. Da hat man wissentlich viel grössere Nazifische in Ruhe gelassen und nun will man dem mündigen Bürger oder wem sonst, den Berweis für die Richtigkeit seiner schon immer geäusserten Vermutung erbringen: Die Kleinen hängt man und die Grossen lässt man laufen.