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Waldi44 Offline




Beiträge: 563

12.10.2013 13:47
RE: NS-Kriegsverbrecher Erich Priebke gestorben Antworten

NS-Kriegsverbrecher Erich Priebke gestorben

11.10.2013 · Der frühere SS-Offizier und in Italien als Kriegsverbrecher verurteilte Erich Priebke ist tot. Er starb im Alter von 100 Jahren in Rom. Zuletzt stand er unter Hausarrest. Jahrzehntelang war er in Argentinien untergetaucht.
Fall Priebke

Die Anklage und Verurteilung Priebkes bezog sich meines Wissens nur auf Tötung von 335 Zivilisten in den Ardeatinischen Höhlen vor Rom und hierbei nur um die fünf Zivilisten, die zu viel erschossen worden sind. Solche Strafaktionen wie sie die SS durchgeführt hatte, waren damals durchaus rechtens. Auch wenn Priebke dabei selbst Leute erschossen hat. Wie sehr selbst die Italiener verunsichert waren und "rumeierten" geht aus seinen Urteilen hervor!
1995 wurde Priebke von Argentinien, wo er jahrzehntelang bis 1994 untergetaucht war, nach Italien überstellt und dort im August 1996 nach einem Verfahren vor einem Militärgerichtshof in Rom freigesprochen, was zu weltweiten Protesten führte.

Daraufhin(!) erklärte am 15. Oktober 1996 der Kassationsgerichtshof den Freispruch für nichtig. In einem neuen Verfahren wurde ein Strafmaß von 15 Jahren verhängt, das aber aufgrund von Amnestiegesetzen um zehn Jahre reduziert wurde. Gleichzeitig wurde ihm die Untersuchungshaft angerechnet. Im Frühjahr 1998 wurde Erich Priebke schließlich von einem Militär-Berufungsgericht in Rom zu lebenslanger(!) Haft verurteilt. Trotz seiner Verurteilung blieb er uneinsichtig(?) und behauptete am 3. Mai 2000 in einem Interview der Süddeutschen Zeitung: „Drahtzieher der Inszenierung, die heute gegen mich stattfindet, sind die Wiesenthal-Zentren gewesen“.
Aufgrund seines Gesundheitszustands verbüßte Priebke die Haft in Hausarrest. Anfang Juni 2007 erreichte sein Anwalt, dass sich Priebke mit Einschränkungen und nach Ankündigung bei der Polizei frei in Rom bewegen durfte. Amos Luzzatto, führender Vertreter der jüdischen Gemeinde, warf dem Gericht daher vor, die Haftstrafe Priebkes zu umgehen. Am 19. Juni 2007 wurde die Lockerung des Hausarrests wieder zurückgenommen(!).
Priebke blieb "uneinsichtig"! Nun, das war ein Fehler, denn er hatte sich damals tatsächlich verzählt und fünf Menschen zu viel erschießen lassen. DAS war Mord! Die Erschießung der Männer als Sühnemaßnahme hingegen war damals durch das Kriegsrecht gedeckt und wurde erst durch die Rotkreuz Konvention vom August 1949 "weitgehend untersagt"
Um möglichen Protesten vorzubeugen; im sog. Geiselprozeß erklärte das Gericht in bezug auf die Geiseln , die aus der Zivilbevölkerung entnommen und als Vergeltung für Gewaltakte gegen die Besatzungsarmee hingerichtet wurden:
„Die Idee, daß ein unschuldiger Mensch für die verbrecherische Handlung eines andern getötet werden kann, ist unvereinbar mit jeder natürlichen Rechtsauffassung. Wir verurteilen die Ungerechtigkeit einer solchen Auffassung als ein barbarisches Überbleibsel aus alten Zeiten. Es ist jedoch nicht unsere Aufgabe Völkerrecht zu schaffen, wir müssen es anwenden wie wir es vorfinden.
Eine Prüfung des einschlägigen Beweismaterials überzeugt uns, daß Geiseln verhaftet werden können, um die friedfertige Haltung der Bevölkerung der besetzten Gebiete zu gewährleisten. Sie können auch im Falle des Vorliegens gewisser Umstände nach den notwendigen Vorbereitungen erschossen werden, wenn kein anderes Mittel hilft. Die Festnahme von Geiseln basiert grundsätzlich auf der Theorie der Kollektivverantwortlichkeit [... ] Die Besatzungsmacht kann mit vollem Recht auf Einhaltung ihrer Bestimmungen bestehen, die für die Sicherheit der Besatzungsmacht und für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung erforderlich sind. Um dieses Ziel zu erreichen, kann die Besatzung Geiseln verhaften und hinrichten lassen, jedoch nur als äußerstes Mittel.“
Die Wehrmacht und das Völkerrecht

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