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Dieses Thema hat 7 Antworten
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 Übrige Landkriege der Neuzeit
Thor v. S. Offline




Beiträge: 13

29.12.2016 16:51
Deutsch-Dänischer Krieg 1848-50, 1864 Antworten

Vorgeschichte

Die Schleswig-holsteinischen Linien
Die Geschichte des vereinigten Schleswig-Holsteins beginnt 1386, als Gerhard VI. die Grafschaft Holstein mit dem Herzogtum Schleswig unter seiner Herrschaft dauernd vereinigte. Nach dem Aussterben der Kieler Linie (1390) erwarb er 1403 ganz Holstein (mit Ausnahme des geringfügigen schauenburgischen Anteils), fiel aber 1404 im Kampfe gegen die Dithmarschen. Sein Sohn Adolf VIII. erhielt Schleswig-Holstein erst nach 30jährigem Kampfe mit Dänemark 1435 und empfahl, als der dänische Reichsrat nach König Christophs III. Tod (1448) ihm die dänische Krone anbot, statt seiner seinen Schwestersohn, den Grafen Christian von Oldenburg, der nun als Christian I. König von Dänemark wurde; doch musste er zuvor die Constitutio Waldemariana beschwören. Dennoch machte Christian I., als Adolf VIII. 1459 kinderlos starb, da Graf Otto II., der letzte Schauenburger, nur in Holstein nachfolgeberechtigt war, sein Erbrecht auf Schleswig geltend. Die Stände wollten die Lande nicht wieder trennen, und so wurde am 5. März 1460 zu Ripen infolge des Beschlusses des "Rats von Holstein" König Christian I. zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein ausgerufen, seinen Nachkommen indes kein unbedingtes Erbrecht zugestanden. Der König beschwur die Rechte und Freiheiten und die ewige ungeteilte Zusammengehörigkeit beider Lande. Alljährlich sollte der Landesherr in Holstein einen Landtag zu Bornhöved und in Schleswig zu Urnehöved halten, ohne dessen Zustimmung keine Bede aufgelegt, kein Krieg angefangen werden dürfe. In des Königs Abwesenheit sollten die Bischöfe von Schleswig und Lübeck mit fünf guten Männern aus jedem der verbundenen Länder alle Sachen richten und verabschieden; diese, ein Ausschuss der Stände, bildeten fortan den landesherrlichen Rat. Christian I. kaufte dem Grafen von Schauenburg seine Ansprüche für 41.500 Gulden ab und nach dem Aussterben der Schauenburger (1640) fiel auch ihr Besitz an Schleswig-Holstein. 1474 erhielt Christian von Kaiser Friedrich III. die Lehnshoheit über Dithmarschen bestätigt; zugleich wurden die vereinigten Lande Holstein, Dithmarschen und Stormarn zum Herzogtum erhoben. Die Dithmarschen verteidigten jedoch ihre Freiheit und als König Johann (1482–1513) sie unterwerfen wollte, vernichteten sie 1500 bei Hemmingstedt sein Ritterheer. Unter König Friedrich I. (1523–33) fand die Reformation trotz anfänglichen Widerstandes der Bischöfe und der Dithmarschen, die 1559 durch die Schlacht bei Heide völlig unterworfen wurden, in Schleswig-Holstein Eingang. Die Kirchenordnung von 1542 ordnete die Verhältnisse in Holstein: an die Spitze der Kirche trat ein Propst, ihm zur Seite ein Konsistorium; die bischöfliche Gewalt fiel an den Landesherrn, die Wahl der Geistlichen an die Gemeinden; die Mönchsklöster wurden aufgehoben, die Nonnenklöster blieben als (evangelische) Zufluchtsstätten für die unversorgten Töchter des Adels bestehen.


Die Söhne Friedrichs I. teilten 1544 die Besitzungen des Hauses Oldenburg: König Christian III. begründete die königliche Linie, die in Dänemark bis 1863 herrschte, Johann die Haderslebener, die 1580 mit seinem Tod erlosch, und Adolf I. die Gottorper Linie. Eine neue Teilung zu Flensburg (12. August 1581) zwischen dem König Friedrich II. (1559–88) und seinem Oheim Adolf I. von Holstein-Gottorp ordnete auf längere Zeit den Besitzstand der beiden übrigbleibenden Linien. Zum königlichen Anteil gehörten in Schleswig unter anderem Alsen, Flensburg, Hadersleben, in Holstein Segeberg, Plön und einige Klöster; zum herzoglichen in Schleswig Husum, Apenrade und Tondern, in Holstein Neumünster, Oldenburg und Fehmarn. 1582 trat Friedrich II. seinem Bruder Johann einige Besitzungen im Amt Hadersleben ab und dieser begründete die nach einem Schloss benannte Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg. Sein Enkel Ernst Günther (1609–1689) stiftete die Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, dessen Bruder August Philipp (1612–75) die Linie Schleswig-Holstein-Beck-Glücksburg, die sich seit 1825 Holstein-Sonderburg-Glücksburg nannte. Andere von Johann von Schleswig-Holstein-Sonderburg abstammende Linien, wie Schleswig-Holstein-Franzhagen, Schleswig-Holstein-Glücksburg, Schleswig-Holstein-Plön, Schleswig-Holstein-Norburg, erloschen schon im 18. Jahrhundert. Holstein blieb deutsches Lehen, Schleswig dänisches; in der gemeinschaftlichen Regierung von Schleswig-Holstein, die fortan zwischen dem König und dem Gottorper Herzog wechselte, in dem gemeinschaftlichen Landtag, Landesrat u.a. blieb die alte Einheit erhalten und das Recht darauf wurde bei jedem Thronwechsel formell gewahrt. Im übrigen aber war der die Landtage beherrschende Adel nur auf seine Standesprivilegien und persönlichen Vorteile bedacht.

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Thor v. S. Offline




Beiträge: 13

29.12.2016 16:56
#2 RE: Deutsch-Dänischer Krieg 1848-50, 1864 Antworten

Vorgeschichte 2
In der Linie Schleswig-Holstein-Gottorp folgten auf Adolf I. († 1586) erst zwei ältere Söhne und nach deren frühem Tode sein Sohn Johann Adolf (1590–1616). Dessen Sohn Friedrich III. (1616–59) hielt sich zwar während des Dreißigjährigen Krieges neutral, konnte aber nach Christians IV. von Dänemark Niederlage bei Lutter (1626) den Einmarsch der Kaiserlichen in sein Land und dessen Verwüstung nicht hindern. Schon bei seinem Regierungsantritt hatte er die Stände zum Verzicht auf ihr Wahlrecht bewogen und mit Zustimmung Dänemarks und des Kaisers die Primogenitur bei seiner Linie eingeführt. Nun verschaffte ihm auch sein Schwiegersohn, König Karl X. Gustav von Schweden, 1658 im Frieden von Roeskilde die Souveränität seiner schleswigschen Besitzungen, die seinem Sohn Christian Albrecht (1659 bis 1694) im Frieden von Oliva 1660 bestätigt wurde. Doch suchte Dänemark ihn zum Verzicht auf die Selbständigkeit Schleswigs zu zwingen, überzog ihn zu diesem Zweck mit Krieg und vertrieb ihn zweimal (1675 und 1683) aus dem Land; erst im Vertrag von Altona 1689 erhielt er es wieder. Auch seinem Sohn Friedrich IV. (1694–1702) machte Dänemark die Souveränität streitig und erklärte ihm den Krieg; aber sein Schwager Karl XII. von Schweden, dessen ältere Schwester Hedwig Sophie er zur Gemahlin hatte, sicherte ihm 1700 durch den Frieden von Travendal den Besitz seiner Länder und wirkte ihm eine Geldentschädigung aus. Nach seinem Tod in der Schlacht bei Klissow (19. Juli 1702) führte sein Bruder Christian August für seinen unmündigen Sohn Karl Friedrich (1702–39) die Vormundschaft bis 1718 und berief 1711 zum letzten Mal die Landstände der Herzogtümer. Da 1713 die Neutralität zugunsten Schwedens verletzt worden war, verjagte der dänische König Friedrich IV. den Herzog Karl Friedrich und gab ihm im Frieden von 1720 nur seine holsteinischen Besitzungen zurück. Der gottorpsche Anteil an Schleswig wurde am 22. August 1721 mit dem dänischen vereinigt und Friedrich IV., als ihrem nunmehr alleinigen "souveränen" Landesherrn, von den schleswigschen Ständen, auch von den Linien Augustenburg und Glücksburg, schriftlich der Eid geleistet. Karl Friedrichs Sohn von Anna Petrowna, der Tochter Peters I. von Russland, Karl Peter Ulrich (1739–62), für den Christian Augusts Sohn Adolf Friedrich, Bischof von Lübeck, bis 1745 die Vormundschaft führte, wurde 1742 von der Kaiserin Elisabeth zum russischen Thronfolger erklärt und bestieg 1762 als Peter III. den russischen Thron, während Adolf Friedrich 1751 König von Schweden wurde. Im Besitz zweier fremden Throne hatte das Haus Schleswig-Holstein-Gottorp kein Interesse mehr an der Mitherrschaft in Schleswig-Holstein und im Namen des russischen Großfürsten Paul, des Sohnes von Peter III. (des nachmaligen Zaren Paul I.), verzichtete Katharina II. 1767 auf sie im Vertrag zu Kopenhagen, der vom Großfürsten Paul nach erlangter Majorennität 1773 bestätigt wurde. Der gottorpsche Anteil an Schleswig-Holstein, sowohl der 1721 von Dänemark besetzte als der noch bei der herzoglichen Linie verbliebene, wurde dem König Christian VII. von Dänemark überlassen, der dafür die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst abtrat. Diese erhielt 1773 Friedrich August, Fürstbischof von Lübeck, Christian Augusts zweiter Sohn, der nun die jüngere Linie Schleswig-Holstein-Gottorp oder Oldenburg begründete; seit 1777 sind sie Herzogtum.

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Thor v. S. Offline




Beiträge: 13

29.12.2016 17:15
#3 RE: Deutsch-Dänischer Krieg 1848-50, 1864 Antworten

Vorgeschichte 3
Dänemark war seit 1773 im Besitz von ganz Schleswig-Holstein, dessen Adel am Hofe zu Kopenhagen und im dänischen Beamtentum stark vertreten war. Der aus Schleswig-Holstein gebürtige jüngere Graf Bernstorff, bis 1797 an der Spitze der dänischen Regierung, sorgte mit Umsicht für die Herzogtümer: 1784 wurde der schleswig-holsteinische Kanal gebaut, Zensur und Tortur abgeschafft, die Leibeigenschaft aufgehoben. Der dänische Hof zog deutsche Dichter nach Kopenhagen, wo viel Deutsch gesprochen wurde. Als das Deutsche Reich sich 1806 auflöste, wurde Holstein "als ungetrennter Teil" mit der dänischen Monarchie verbunden, wenngleich den Nebenlinien die Eventualerbfolge von neuem bestätigt wurde, ein dänisches Gesetzbuch und das dänische Münzsystem in Holstein eingeführt, die dänische Sprache zur offiziellen für den Verkehr mit Kopenhagen erklärt. Auf dem Wiener Kongress 1814 wurden die Herzogtümer Holstein und Lauenburg, das Dänemark für das abgetretene Norwegen erhalten hatte, Teile des Deutschen Bundes, Schleswig aber nicht. Dies veranlasste die Prälaten und Ritterschaft Holsteins, das Recht der gemeinschaftlichen Verfassung Holsteins und Schleswigs in Kopenhagen geltend zu machen. Dort aber hatte nach den Unglücksfällen und Verlusten, die Dänemark in den Napoleonischen Kriegen betroffen hatten, die frühere deutschfreundliche Richtung einer nationaldänischen Politik Platz gemacht, die auf eine völlige Verschmelzung, wenn nicht aller drei Herzogtümer, so doch wenigstens Schleswigs mit Dänemark abzielte. Das Gesuch der Holsteiner wurde daher abgelehnt und als sie sich 1822 an den Deutschen Bund wandten, wurde zwar von diesem ihr Recht anerkannt, aber lediglich eine beruhigende Erklärung abgegeben. Als U. Lornsen 1830 in der Flugschrift "Das Verfassungswerk in Schleswig-Holstein" für die Rechte der Herzogtümer eintrat, wurde er verhaftet und eine Kommission zur Untersuchung dieser Umtriebe eingesetzt. Doch führte König Friedrich VI. 1831 beratende Provinzialstände für jedes Herzogtum ein. Dagegen wurden die Herzogtümer finanziell geschädigt, mit vier Neunteln der Steuern der Gesamtmonarchie belastet und verloren die 5 Millionen Taler, die sie für die dänische Reichsbank beigesteuert hatten, bei deren Umwandlung in eine dänische Privatbank (1838). Unter Christian VIII. wurden 1842 die alten schleswig-holsteinischen Regimenter aufgehoben, neue mit dänischen Fahnen gebildet und diese zum Teil in die dänischen Lande verlegt; die Offiziere avancierten durch die ganze Armee.
Die Bevölkerung von Schleswig-Holstein hoffte trotz alledem auf eine baldige Verselbständigung, da die königliche Linie außer dem König nur noch dessen Sohn, den Kronprinzen Friedrich, als männliche Mitglieder zählte und im Falle ihres Erlöschens die Herzogtümer an den Herzog Christian von Augustenburg, Dänemark aber an die weibliche Linie fallen musste. Dies aber wollten die eifrigen Dänen gerade verhindern und die dänische Ständeversammlung zu Roeskilde bat im Herbst 1844 den König, "er möge die dänische Monarchie, d.h. Dänemark, Schleswig-Holstein und Lauenburg, für ein einziges, unzertrennliches Reich erklären, das ungeteilt nach dem dänischen Königsgesetz vererbt werden müsse". Der Minister von Örsted trat diesem Antrag im wesentlichen bei, und Christian VIII. verkündete am 8. Juli 1846 durch den "offenen Brief", dass auf Grund genauer Untersuchung der Erbfolgefrage Schleswig und Lauenburg unzweifelhaft als der Krone Dänemark gehörig zu betrachten und nach den allgemeinen dänischen Erbgesetzen zu vererben seien, und dass der König dies Recht seiner Krone mit aller Macht durchsetzen wolle. Gegen diese Erklärung, die also das eventuelle Erbrecht der augustenburgischen Linie nur für Holstein anerkannte und den Herzogtümern nur die Wahl zwischen Trennung oder gemeinsamer Unterwerfung unter das dänische Gesetz ließ, erhob sich in Schleswig-Holstein ein Sturm der Entrüstung. Die Stände beider Herzogtümer und Volksversammlungen forderten energisch Aufrechterhaltung der gemeinschaftlichen Verfassung und ausschließliche Vererbung im Mannesstamm. In ganz Deutschland wurde das Vorgehen der Schleswig-Holsteiner mit Begeisterung begrüßt, der das Lied "Schleswig-Holstein meerumschlungen" Ausdruck verlieh.

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Thor v. S. Offline




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29.12.2016 18:40
#4 RE: Deutsch-Dänischer Krieg 1848-50, 1864 Antworten

Die Erhebung Schleswig-Holsteins

König Friedrich VII. folgte am 20. Januar 1848 seinem Vater Christian VIII. und ordnete am 28. Januar die Wahl von gemeinschaftlichen Ständen Dänemarks und der Herzogtümer an. Die Wahlmänner von Schleswig-Holstein beschlossen am 18. Februar, mit Vorbehalt der Rechte zu wählen. Inzwischen steigerte aber die Kunde von der Februarrevolution und den Märzereignissen in Deutschland die Erregung und Deputierte der schleswig-holsteinischen Stände beschlossen am 18. März in Rendsburg, in Kopenhagen die Berufung eines schleswig-holsteinischen Landtags, die Bewilligung einer gemeinschaftlichen Verfassung für die Herzogtümer und Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund zu verlangen. Die Deputation kam in Kopenhagen am 22. März an, als der König dem erregten Volke eben die Einverleibung Schleswigs in Dänemark zugesagt hatte und erhielt daher den Bescheid, dass "eine unzertrennliche Verbindung Schleswigs mit Dänemark hergestellt", im übrigen aber die Wünsche Holsteins berücksichtigt werden sollten. Noch vor Bekanntwerden dieser Antwort sagte sich Kiel am 23. März von der Herrschaft Dänemarks los und am 24. März wurde in Rendsburg eine aus dem bisherigen Statthalter, Prinzen Friedrich von Noer (Bruder des Herzogs Christian), dem Präsidenten der holsteinischen Stände, Grafen Friedrich Reventlow und dem der schleswigschen, W. Beseler, bestehende provisorische Regierung eingesetzt, die überall, auch von den Truppen, anerkannt wurde. Ermutigt durch ein Schreiben Friedrich Wilhelms IV. von Preußen vom 24. März, das für die Selbständigkeit der Herzogtümer und die rechtmäßige Erbfolge eintrat, berief sie zum 3. April eine schleswig-holsteinische Landesversammlung nach Rendsburg und suchte am 26. März beim Deutschen Bund um die Aufnahme Schleswigs in den Bund nach, die am 12. April 1848 erfolgte.

Die aus den schleswig-holsteinischen Truppen und Freischaren gebildete schleswig-holsteinische Armee rückte bis über Flensburg vor, zog sich aber nach dem unglücklichen Gefecht bei Bau (9. April) wieder zurück, so dass die Dänen am 11. April die Stadt Schleswig besetzen konnten. Nun aber kamen preußische und andere deutsche Bundestruppen unter General Wrangel den Herzogtümern zu Hilfe, schlugen die Dänen am 23. April bei Schleswig und am 24. April bei Översee und vertrieben sie vom Festland. Nachdem Wrangel Südjütland mit Fredericia eine Zeitlang besetzt gehalten, besiegte er die Dänen am 5. Juni bei Düppel. Aber da Deutschland keine Kriegsflotte besaß, konnte es die Blockade seiner Seehäfen nicht hindern und der Handel erlitt schwere Verluste. Diese Tatsache förderte die Bestrebungen, durch freiwillige Sammlungen eine deutsche Flotte zu gründen. Aber Russland und England traten zugunsten der Dänen ein. Unter diesen Umständen nahm Preußen, dem die deutsche Zentralgewalt die Regelung der schleswig-holsteinischen Frage überlassen hatte, die Vermittlung Schwedens für Verhandlungen mit Dänemark an, die am 26. August zum Waffenstillstand von Malmö führten. Dieser, auf sieben Monate abgeschlossen, hob alle seit dem 17. März in Schleswig-Holstein erlassenen Gesetze und Verordnungen auf und ersetzte die provisorische Regierung durch eine neue, "Gemeinsame Regierung" genannt, deren Präsident Graf von Reventlow-Jersbeck war. Die Frankfurter Nationalversammlung verwarf anfangs den Waffenstillstand, genehmigte ihn indes in zweiter Beratung nach den heftigsten Debatten 17. September und auch die Schleswig-Holsteiner fügten sich geduldig in die Notwendigkeit; doch gaben sie sich am 15. September noch ein neues Staatsgrundgesetz.
Da die Friedensverhandlungen mit Dänemark, die Bunsen als Reichsgesandter leitete, kein Ergebnis hatten, wurde der Krieg nach Ablauf des Waffenstillstandes (1. April 1849) wieder aufgenommen. Die "Gemeinsame Regierung" löste sich auf und die Frankfurter Zentralgewalt übertrug die oberste Gewalt einer Statthalterschaft unter Beseler und Graf Reventlow-Preetz. 45.000 Mann deutsche Truppen unter General von Prittwitz rückten in Schleswig ein. Als ein dänisches Geschwader in der Bucht von Eckernförde erschien, wurde von einigen am Strande ausgefahrenen Batterien das Linienschiff Christian VIII. in Brand geschossen und die Fregatte Gefion zur Übergabe gezwungen. Nicht lange darauf, am 13. April, erstürmten die bayrischen und sächsischen Truppen die Düppeler Schanzen, aber aus Rücksicht auf die Mächte erhielt Prittwitz den Befehl, nur Schleswig-Holstein besetzt zu halten, darüber hinaus jedoch nicht angriffsweise vorzugehen. In Jütland drangen daher nur die Schleswig-Holsteiner unter General von Bonin ein, schlugen die Dänen am 23. April bei Kolding und am 7. Mai bei Gudsö und begannen die Belagerung von Fredericia, wurden aber in der Nacht vom 5. zum 6. Juli von den Dänen, die ihre ganze Macht in Fredericia vereinigten, nach blutigem Kampf zum Rückzug gezwungen. Inzwischen hatte Preußen 10. Juli eigenmächtig einen neuen Waffenstillstand mit Dänemark geschlossen, demzufolge in Holstein die Statthalterschaft bestehen bleiben, Schleswig aber von einer dreiköpfigen Landesregierung unter dem Vorsitz eines englischen Kommissars im Namen des Königs von Dänemark regiert und im Norden von schwedisch-norwegischen, im Süden von preußischen Truppen besetzt werden sollte. Diesem Waffenstillstand folgte am 2. Juli 1850 der Friede zwischen Preußen und Dänemark, den Preußen zugleich im Namen des Deutschen Bundes unterzeichnete. Dieser überließ es dem König von Dänemark, alle zur Bewältigung des Widerstandes in Schleswig-Holstein dienlichen Mittel zu gebrauchen und gestattete die Einführung einer alle Staaten der dänischen Monarchie umfassenden Erbfolgeordnung.

Die Herzogtümer versuchten nach dem Abzug der preußischen und schwedischen Truppen sich direkt mit Dänemark zu verständigen, und als dies scheiterte, beschlossen sie mit eignen Kräften den Kampf fortzusetzen. Mit einer Armee von 30.000 Mann aus Schleswig-Holsteinern und deutschen Freiwilligen bestehend, rückte General Willisen in das nördliche Schleswig, verhinderte aber die beiden dänischen Heere, die von Jütland und von Alsen kamen, nicht an ihrer Vereinigung, wurde südlich von Flensburg bei Idstedt am 24. und 25. Juli besiegt und zog sich hinter die Eider zurück. Die Dänen besetzten Schleswig wieder und die Angriffe Willisens auf Missunde (12. September) und Friedrichstadt (4. Oktober) wurden mit empfindlichem Verlust zurückgeschlagen. Willisen dankte daher am 7. Dezember ab und General von der Horst trat an seine Stelle. Aber schon war es zu spät. In Olmütz hatte sich Preußen am 29. November der von Russland unterstützten Forderung Österreichs, dass die Revolution wie in Kurhessen, so auch in Schleswig-Holstein unterdrückt würde, unterworfen. Eine österreichisch-preußische Pazifikationskommission wurde nach Holstein gesandt; ein österreichisches Armeekorps folgte. Die Kommission forderte unverzügliche Einstellung der Feindseligkeiten und die Landesversammlung fügte sich, da weiterer Widerstand unmöglich war. Sie ging am 11. Januar 1851 auseinander, die Statthalter legten ihre Ämter nieder und die Armee wurde aufgelöst. Die Österreicher besetzten Holstein, die Dänen Schleswig mit Rendsburg. Im Namen des dänischen Königs und im Auftrag des Deutschen Bundes setzte die Kommission das Grundgesetz vom 15. September 1848 außer Kraft und ernannte für Holstein eine oberste Zivilbehörde, während in Schleswig der dänische Kommissar Tillisch eine Gewaltherrschaft führte. Das Amnestiedekret vom 10. Mai 1851 schloss die herzogliche Familie von Augustenburg, die Mitglieder der provisorischen Regierung, der Statthalterschaft und des Obergerichts sowie zahlreiche Beamte aus. Die deutschen Mächte versicherten zwar, die Rechte der Herzogtümer schützen zu wollen, unterzeichneten aber am 8. Mai 1852 das Londoner Protokoll, das die Integrität der dänischen Monarchie für ein europäisches Interesse erklärte und die Erbfolge in allen ihren Teilen dem Prinzen Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg zusicherte, während das Augustenburger Haus für 2½ Mill. Taler seine Stammgüter an Dänemark verkaufte. Die Rechte der Herzogtümer auf Selbständigkeit und Zusammengehörigkeit wurden von Österreich und Preußen in allgemeinen Ausdrücken gewahrt und Dänemark gab in Bezug hierauf ebenso allgemein gehaltene Versprechungen.

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Thor v. S. Offline




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04.01.2017 16:35
#5 RE: Deutsch-Dänischer Krieg 1848-50, 1864 Antworten

Die dänische Gewaltherrschaft
Dieser schmähliche Ausgang der Schleswig-holsteinischen Erhebung, die zugleich als eine nationaldeutsche Sache angesehen worden war, erregte in Deutschland Erbitterung und Beschämung. Wenn auch die Hauptschuld auf Preußen fiel, dessen König die Erhebung als revolutionär verabscheute, so erschien doch der Mangel einer einheitlichen Organisation Deutschlands als Ursache der deutschen Niederlage, und das Schicksal Schleswig-Holsteins weckte das deutsche Nationalbewusstsein. Die Dänen betrachteten Schleswig-Holstein als erobertes Land, das durch seine "Rebellion" alle seine Rechte verwirkt habe. Eine Menge von Beamten, auch acht Kieler Professoren, wurden des Landes verwiesen; das ganze Kriegsmaterial wurde nach Dänemark geschafft, den entlassenen Offizieren und Mannschaften jede Pension verweigert. Jedes Herzogtum erhielt durch Erlass vom 28. Januar 1852 besondere Minister und Landstände. Diesen, die für Schleswig in Flensburg, für Holstein in Itzehoe zusammentraten, wurden im Oktober 1853 die Entwürfe der neuen Provinzialverfassungen vorgelegt; danach bildete Schleswig ein unzertrennliches Glied des dänischen Reiches, Holstein einen selbständigen Teil der dänischen Monarchie, der mit derselben durch das Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853 auf immer vereinigt sei. Obwohl die Stände beide Entwürfe verwarfen, wurden sie doch als gültige Verfassungen für Schleswig 15. Februar, für Holstein 11. Juni 1854 veröffentlicht. Ebenso erhielt die vom dänischen Reichstag beschlossene Gesamtstaatsverfassung am 26. Juli 1854 Rechtskraft. In dem gemeinschaftlichen Reichsrat war Schleswig-Holstein zur Minderheit verurteilt; bei der Steuerbewilligung und der Feststellung des Staatshaushalts waren seine Interessen nicht gewahrt, seine Domänen wurden für den Gesamtstaat in Anspruch genommen. Armee und Flotte, Zoll, Post, Münze etc. waren fortan dänisch. Zwischen Schleswig und Holstein dagegen wurden möglichst viele Schranken ausgerichtet, unter anderen das gemeinschaftliche Oberappellationsgericht in Kiel aufgehoben. In Nordschleswig oder "Südjütland" wurden die deutschen Geistlichen und Lehrer durch Dänen ersetzt und das Dänische als Kirchen- und Schulsprache rein deutschen Gemeinden aufgedrängt.

Indes die Herzogtümer wahrten mit Festigkeit ihre Rechte. Im dänischen Reichsrat verlangten 1856 elf deutsche Mitglieder, dass die Gesamtstaatsverfassung den Ständen der Herzogtümer vorgelegt werde und als dies zurückgewiesen wurde, protestierten sie gegen die Gültigkeit der Verfassung. Dies veranlasste Österreich und Preußen, bei Dänemark die 1851 und 1852 eingegangenen Verpflichtungen in Erinnerung zu bringen, und am 11. Februar 1858 erklärte der Deutsche Bund, dass die Gesamtstaatsverfassung sowie ein Teil der Provinzialverfassung für Holstein und Lauenburg nicht als rechtsgültig zu betrachten seien. Aber erst als der Deutsche Bund mit Exekution drohte, wurde die Gesamtstaatsverfassung am 6. November 1858 für Holstein und Lauenburg außer Wirksamkeit gesetzt, jedoch zugleich erklärt, dass die Minister auch in betreff Holsteins nur dem König verantwortlich seien. Es blieb daher der bisherige Zustand bestehen, nur waren Holstein und Lauenburg im Reichsrat gar nicht vertreten und Schleswig den Dänen erst recht preisgegeben. Jeden Antrag auf Verständigung über eine neue Gesamtstaatsverfassung erwiderten die holsteinischen Stände mit der Forderung voller Selbständigkeit und dem Hinweis auf das alte Recht der Verbindung mit Schleswig, ohne deren Herstellung kein Friede in Schleswig-Holstein möglich sei. Unter diesen Umständen gab König Friedrich VII. den Gedanken einer im Interesse der Dynastie erwünschten Gesamtmonarchie auf und schloss sich ganz der eiderdänischen Partei an, die, um Schleswig völlig einverleiben zu können, Holsteins Ausschluss aus dem Gesamtstaat vorschlug. Eine königliche Bekanntmachung vom 30. März 1863 schloss Holstein und Lauenburg aus dem Gesamtstaat aus und setzte die Rechte der holsteinischen Stände auf das geringste Maß herab. Der Bundestag erhob hiergegen Einspruch und beschloss, da er unbeachtet blieb, am 1. Oktober die Exekution in Holstein und Lauenburg. Der dänische Reichsrat nahm dagegen am 13. November 1863 eine eiderdänische Verfassung an, die Schleswig völlig mit Dänemark verschmolz.

Der Deutsch-Dänische Krieg

Da starb am 15. November 1863 König Friedrich VII. und mit ihm erlosch die königliche Linie des Hauses Oldenburg. Dem Londoner Protokoll gemäß folgte Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg als Christian IX. auf dem Thron. In den Herzogtümern, die das Londoner Protokoll nie anerkannt hatten, wurde aber nicht er als rechtmäßiger Erbe angesehen, sondern Prinz Friedrich von Augustenburg, dessen Vater, Herzog Christian, zwar 1852 sich in seinem und seiner Familie Namen verpflichtet hatte, nichts gegen das Londoner Protokoll zu unternehmen, der selbst aber nie seine Zustimmung hierzu gegeben hatte. Prinz Friedrich erklärte also am 16. November seinen Regierungsantritt als Herzog Friedrich VIII. von Schleswig-Holstein und dieser Akt wurde in ganz Deutschland mit Jubel begrüßt. Der Bundestag in Frankfurt am Main, an den sich Friedrich VIII. um Anerkennung seines Rechts wandte, während der dänische Gesandte seine neue Vollmacht für Christian IX. vorlegte, beschloss die einstweilige Suspension der holstein-lauenburgischen Stimme und am 7. Dezember die Ausführung der Bundesexekution. Die dänische Regierung ließ Holstein durch ihre Truppen räumen und am 23. Dezember rückten 12.000 Sachsen und Hannoveraner unter dem sächsischen General Hake in Holstein ein. Herzog Friedrich wurde überall als Landesherr ausgerufen und von einer großen Volksversammlung in Elmshorn am 27. Dezember zum Erscheinen in Schleswig-Holstein eingeladen, während eine Versammlung von 491 Abgeordneten deutscher Ständeversammlungen in Frankfurt a.M. am 21. Dezember sich einstimmig für das Recht des Augustenburgers erklärte und den "Sechsunddreißiger-Ausschuß" einsetzte, um dasselbe zur Anerkennung zu bringen. Ende Dezember traf Herzog Friedrich in Schleswig-Holstein ein und nahm in Kiel am 30. Dezember Residenz, bildete auch ein Kabinett, respektierte aber die Bundesexekution und ihre Verwaltung.

Bei der Entschiedenheit, mit der sich das deutsche Volk und mehrere Fürsten für Herzog Friedrich und die sofortige Trennung der Herzogtümer von Dänemark aussprachen, erregte es Befremden, als Österreich und Preußen erklärten, dass sie sich an das Londoner Protokoll für gebunden erachteten und vom Deutschen Bund die Ausweisung des Herzogs aus Schleswig-Holstein verlangten, die jedoch am 2. Januar 1864 abgelehnt wurde. Niemand durchschaute Bismarcks Politik, die allerdings die verblendete Hartnäckigkeit der Dänen zur Voraussetzung hatte. Der Deutsche Bund weigerte sich daher am 14. Januar, sich den weitern Schritten Österreichs und Preußens anzuschließen, und diese handelten nunmehr allein. Da Christian IX. am 18. November 1863 die eiderdänische Verfassung sanktioniert hatte, forderten sie am 16. Januar 1864, dass diese den Vereinbarungen von 1851 und 1852 widersprechende Verfassung binnen 48 Stunden außer Kraft gesetzt werde, widrigenfalls sie Schleswig als Pfand besetzen müssten. Im Vertrauen auf die früher bewiesene Schwäche Deutschlands und die Hilfe Englands wies Dänemark die österreichisch-preußische Forderung am 18. Januar ab, Österreich und Preußen erklärten darauf, dass sie das Londoner Protokoll auch nicht mehr als bindend erachteten und ließen ihre Truppen, 28.500 Österreicher unter Gablenz und 43.500 Preußen unter Prinz Friedrich Karl, einmarschieren; den Oberbefehl erhielt der Feldmarschall von Wrangel (Deutsch-Dänischer Krieg). Der von Moltke entworfene Kriegsplan war, mit den Flügeln (preußischen Truppen) die Stellung der 30.000 Mann starken Dänen hinter dem Danewerk zu umgehen und ihnen den Rückzug abzuschneiden. Da jedoch Wrangel den unglücklichen Angriff des Prinzen Friedrich Karl auf Missunde (1. Februar) und das stürmische Vorgehen der Österreicher im Zentrum bei Overselk (3. Februar) zuließ, wurden die Dänen die drohende Gefahr gewahr und räumten in der Nacht vom 5. zum 6. Februar das Danewerk. Prinz Friedrich Karl, der bei Arnis die Schlei überschritt, kam nun zu spät und nur die Österreicher konnten den Dänen am 6. Februar noch südlich von Flensburg bei Översee empfindliche Verluste beibringen. Die dänische Armee zog sich teils in die Düppeler Schanzen, teils nach Jütland zurück. Die preußische Gardedivision folgte bis zur Nordgrenze Schleswigs und besetzte am 19. Februar Kolding.

Da die preußische Heeresleitung die Düppeler Schanzen nicht sofort stürmen ließ, sondern sich für eine förmliche Belagerung entschied, für die das Material erst herangeschafft werden musste, Österreich aber gegen ein Vordringen in Jütland zunächst Bedenken erhob, so gerieten die Kriegsunternehmungen ins Stocken. Zum Glück lehnte Napoleon III. eine bewaffnete Einmischung zugunsten Dänemarks, die England vorschlug, ab. England allein wollte nichts tun und Russland war durch den polnischen Aufstand, in dem ihm Preußen überdies wichtige Dienste geleistet hatte, in Anspruch genommen. So gab Österreich seine Zustimmung zur energischen Fortsetzung des Krieges. Während am 7. März die Verbündeten die Grenze Jütlands überschritten, wurde Mitte März die Beschießung, am 28. März der förmliche Angriff auf die Düppeler Schanzen (siehe Düppeldenkmal) durch Parallelen eröffnet und nach einer Reihe von Gefechten vertrieb am 18. April der Sturm die Dänen unter großen Verlusten aus den Schanzen; sie zogen sich nach Alsen zurück. Die Preußen verloren 1200 Mann an Toten und Verwundeten. Darauf wurde Jütland bis zum Limfjord besetzt; Fredericia räumten die Dänen ohne Schwertstreich (28. April). Dem besetzten dänischen Gebiet wurde eine Kontribution von 650.000 Taler auferlegt zum Ersatz für den Schaden, den die Blockade der deutschen Seehäfen und die Aufbringung deutscher Schiffe durch dänische Kreuzer verursacht hatten; denn obwohl die Preußen am 10. März bei Jasmund in Rügen und die Österreicher am 9. Mai bei Helgoland die dänische Flotte angegriffen hatten, war die Übermacht zur See doch noch auf dänischer Seite.

Auf Englands Betreiben wurde am 25. April die Londoner Konferenz eröffnet, um eine friedliche Lösung der schleswig-holsteinischen Frage zu versuchen; der Deutsche Bund war dort durch Beust (Ministerpräsident des Königreichs Sachsen) vertreten. Sie brachte am 12. Mai einen Waffenstillstand, nicht aber eine Vereinbarung über Schleswig-Holstein zustande. Die deutschen Mächte schlugen am 17. Mai eine reine Personalunion zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein vor, aber Dänemark lehnte diese ebenso ab wie eine Teilung Schleswigs nach der Sprachgrenze nördlich von Flensburg. Preußen und Österreich sagten sich daher formell vom Londoner Protokoll los und verlangten am 28. Mai im Verein mit Beust die vollständige Trennung der Herzogtümer von Dänemark und ihre Vereinigung zu einem Staat unter dem Erbprinzen von Augustenburg. Da die dänische Regierung darauf erst recht nicht einging, löste sich die Konferenz am 25. Juni unverrichteter Sache auf. Der Krieg begann von neuem; in der Nacht vom 28. auf den 29. Juni gingen die Preußen unter Herwarth von Bittenfeld über den Alsenfund und eroberten die Insel Alsen nach kurzem Kampf; der Rest der dänischen Armee rettete sich nach Fünen. Nun wurde das Land nördlich vom Limfjord bis zum Kap Skagen besetzt und die Dänen von den friesischen Inseln vertrieben. Alles war schon für eine Landung der Verbündeten in Fünen und Seeland vorbereitet und da den Dänen fremde Hilfe nicht zuteil wurde, gaben sie den weitern Widerstand auf. Die Kriegshandlungen wurden am 20. Juli eingestellt und am 1. August in Wien die Friedenspräliminarien abgeschlossen; der endgültige Friede von Wien wurde am 30. Oktober unterzeichnet. König Christian IX. trat darin seine Rechte auf Schleswig, von dem nur kleine Landstriche an der Nordgrenze zu Dänemark geschlagen wurden, Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen zu freier Verfügung ab. Die Kriegskosten und 20 Millionen Taler von der dänischen Staatsschuld wurden Schleswig-Holstein aufgebürdet.
So war die Trennung der Herzogtümer von Dänemark erreicht. Nun erhob sich aber die Frage, was mit ihnen geschehen sollte. Die deutsche Bevölkerung in Schleswig-Holstein, die den kriegerischen Ereignissen mit Freude über die Niederlagen der Dänen und mit Misstrauen gegen die Absichten der Großmächte zugeschaut hatte, betrachtete die Herrschaft des Augustenburgers als selbstverständlich. Die Mittel- und Kleinstaaten sahen sie als die beste und die gerechteste Lösung an. Preußen, mit dem Österreich vorläufig noch Hand in Hand ging, war aber nicht geneigt, die eroberten Herzogtümer ohne weiteres auszuliefern, um einen neuen Mittelstaat wie das Königreich Hannover an seinen Grenzen entstehen zu lassen. Zunächst setzte es sich in den völligen Besitz von Schleswig-Holstein, indem es am 29. November das Königreich Hannover und Sachsen aufforderte, ihre Truppen aus Holstein zurückzuziehen. Am 7. Dezember übergaben die Bundeskommissare den österreichisch-preußischen Zivilkommissaren Holstein und Lauenburg. Sodann wurde das ausschließliche Erbrecht des Erbprinzen von Augustenburg angezweifelt, obwohl die juristischen Fakultäten von 16 Universitäten es anerkannten, und der Großherzog von Oldenburg, dem der Zar von Russland seine Ansprüche abgetreten hatte und Prinz Friedrich von Hessen traten als Prätendenten auf; ja das Haus Hohenzollern selbst erhob Ansprüche. Ein Gutachten der preußischen Kronsyndici erklärte schlussendlich 1865 die Ansprüche des Erbprinzen Friedrich als beseitigt durch das 1852 abgegebene Versprechen seines Vaters und demnach die deutschen Großmächte als die Rechtsnachfolger Dänemarks und die rechtmäßigen Besitzer Schleswig-Holsteins. Dennoch würde Bismarck den Herzog Friedrich anerkannt haben, wenn dieser die preußischen Forderungen (22. Februar 1865) angenommen hätte; nämlich seine Armee und Marine mit der preußischen zu vereinigen, Sonderburg, Rendsburg und Friedrichsort von preußischen Truppen besetzen zu lassen, das für einen Nordostseekanal erforderliche Gebiet abzutreten, sich dem Zollverein anzuschließen und Post- und Telegraphenwesen an Preußen abzugeben. Auch Österreich lehnte diese Bedingungen am 5. März ab und nahm seit dem Rücktritt Rechbergs, den Mensdorff ersetzte, überhaupt eine andere Stellung zu der Frage ein. Der Plan, die Februarbedingungen einer Landesversammlung vorzulegen, von dem Bismarck Erfolg hoffte, da aus Schleswig-Holstein selbst Kundgebungen zugunsten Preußens erfolgt waren, scheiterte daran, dass sich Österreich und Preußen über den Wahlmodus nicht einigen konnten.

Noch einmal kam es zwischen Österreich und Preußen zu einer Verständigung durch die Konvention von Gastein vom 14. August 1865; der Besitz der Herzogtümer sollte beiden Mächten gemeinsam bleiben, die Verwaltung von Holstein aber Österreich, die von Schleswig Preußen zustehen, das außerdem den Kieler Hafen, die Mitbesetzung von Rendsburg und die Oberaufsicht über den zu erbauenden Nordostseekanal erhielt; Lauenburg wurde gegen 2½ Millionen dänische Taler von Österreich an den König von Preußen abgetreten. Während Manteuffel in Schleswig streng allen augustenburgischen Demonstrationen entgegentrat, ließ Gablenz in Holstein Proteste von Vereinen und Versammlungen gegen die Konvention von Gastein zu, duldete die Nebenregierung des Erbprinzen Friedrich in Kiel und ließ sogar zu, dass von der Einberufung einer schleswig-holsteinischen Ständeversammlung gesprochen wurde. Die Klagen der preußischen Regierung hierüber ließ Österreich unbeachtet, ja, gab seine bisherige Politik auf und entschied sich für den Augustenburger, indem es am 26. April 1866 Preußen vorschlug, ihre Rechte auf Schleswig-Holstein demjenigen Prätendenten abzutreten, den der Deutsche Bund als den berechtigtsten anerkenne. Als Preußen hierauf nicht einging, übertrug Österreich die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Frage am 1. Juni dem Deutschen Bund und berief die holsteinischen Stände für den 11. Juni nach Itzehoe. Dies erklärte Preußen für einen Bruch der Konvention von Gastein und ließ seine Truppen aus Schleswig in Holstein einmarschieren, womit der Krieg zwischen Österreich und Preußen ausbrach (Deutscher Krieg bzw. Preußisch-deutscher Krieg). Durch den Prager Frieden vom 23. August 1866 trat Österreich Schleswig-Holstein an Preußen ab, doch mit der von Napoleon III. durchgesetzten Einschränkung (Art. 5), dass, wenn die Bevölkerung von Nordschleswig den Wunsch, mit Dänemark vereinigt zu werden, durch ein freies Votum ausdrücke, Nordschleswig an Dänemark abgetreten werden solle. Durch Vertrag vom 27. September 1866 erwarb Preußen die Ansprüche des Hauses Schleswig-Holstein-Gottorp vom Großherzog von Oldenburg durch die Zahlung von 1 Million Taler und die Abtretung von Ahrensböck. Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1866 und des königlichen Patents vom 12. Januar 1867 wurde die Besitzergreifung Schleswig-Holsteins in das Königreich Preußen am 24. Januar 1867 vollzogen. Die preußische Verfassung trat am 1. Oktober 1867 in Kraft, die im Wiener Frieden auf Schleswig-Holstein gefallenen Kriegskosten und Staatsschulden übernahm Preußen. Schleswig-Holstein bildet seitdem eine Provinz des preußischen Staates, mit der am 1. Juli 1876 auch Lauenburg als ein Kreis derselben vereinigt wurde. Der Artikel 5 des Prager Friedens wurde, nachdem fruchtlose Verhandlungen mit Frankreich und Dänemark über die Ausführung desselben gepflogen worden waren, im Oktober 1878 im Einverständnis mit Österreich aufgehoben.

Die Vereinigung mit Preußen als Endergebnis der fast 20jährigen stürmischen Ereignisse wurde in Schleswig-Holstein zumeist nicht mit Freude begrüßt. Die Beseitigung des Erbprinzen von Augustenburg erschien als eine Rechtsverletzung. Überdies fügte sich die Eigenart der Schleswig-Holsteiner schwer in die ungewohnten Einrichtungen des preußischen Staates und seines Beamtentums. Auch hier wirkten die großen Ereignisse von 1870/71 (Deutsch-Französischer Krieg) versöhnend. Nach der Herstellung geordneter, gesicherter Verhältnisse nahmen Handel und Industrie in Schleswig-Holstein einen großen Aufschwung; namentlich Altona und Kiel, der bedeutendste Kriegshafen des Deutschen Reiches, wuchsen mächtig heran. Der Bau des großartigen Nordostseekanals (Kaiser Wilhelm-Kanal) kam Schleswig-Holstein sehr zustatten. Die Wiedererwerbung des 1814 an England abgetretenen Helgoland (1890) war der Macht des neuen Reiches zu danken. Und auch die Vermählung (1881) des Erben der deutschen und preußischen Krone, des Prinzen Wilhelm (Kaisers Wilhelm II.) mit der ältesten Tochter Friedrichs von Augustenburg, Prinzessin Auguste Viktoria, trug dazu bei, trübe Erinnerungen in Vergessenheit zu bringen. Durch Vertrag zwischen Preußen und Dänemark vom 11. Januar 1907 wurde bestimmt, dass die bisher staatenlosen Optantenkinder in jedem der beiden Staaten auf ihren Antrag die Staatsangehörigkeit erhalten sollen.
Dem Hause Augustenburg, repräsentiert durch Herzog Ernst Günter (* 11. August 1863; das Recht auf Führung des Titels "Herzog zu Schleswig-Holstein" hat Preußen dem Haupte des Geschlechts erst 1881 zugestanden, 1886 wurde ein Fideikommiß aus den Herrschaften Primkenau, Gravenstein u.a. gegründet), den Bruder der Kaiserin, wurde 1885 seitens Preußens eine Abfindung gewährt gegen ausdrücklichen Verzicht auf alle früheren Rechte auf Schleswig-Holstein; es erhielt eine Jahresrente von 300.000 Mark, sowie die beiden Schlösser Augustenburg und Sonderburg. Dem Hause Glücksburg, repräsentiert durch Herzog Friedrich Ferdinand (* 12. Oktober 1855), gewährleistete Preußen 1905 den Besitz des Schlosses Glücksburg und bewilligte ihm jährlich 150.000 Mark Unterhaltungskosten, nachdem die dem Hause bislang vom dänischen Staate gezahlten Apanagen weggefallen waren. Dem Hause Glücksburg wurde 1904 durch den Verzicht des russischen Zarenhauses auf den oldenburgischen Thron im Falle des Aussterbens des in Oldenburg regierenden Hauses und nach dem Erlöschen der russischen Oldenburger die Erbfolge im Großherzogtum Oldenburg zugesichert. Dabei wurde die ältere Augustenburger Linie trotz des Einspruchs von Herzog Ernst Günter übergangen, weil deren deutscher Zweig auszusterben droht und dann der jüngere, englische, also ausländische, erbberechtigt sein würde. Im Zusammenhang mit dieser Aussicht, regierende Familie in einem deutschen Bundesstaate zu werden, wurde 1904 dem ganzen schleswig-holsteinischen Fürstengeschlecht vom Reiche die Rechtsstellung der regierenden Fürstenhäuser verliehen.

An die Kämpfe im Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 erinnerte bis 1945 das Düppeldenkmal am Platz einer früheren Schanze und das Alsen-Denkmal bei Arnkiel am Alsensund. Unmittelbar nach dem Krieg begann die Planung zwei traditionelle Denkmäler bei Düppel und auf Alsen zu errichtet. In engen Zusammenhang mit der Errichtung der Denkmäler war ein Siegesdenkmal (Siegessäule) in Berlin geplant. Mit der Planung der Projekte wurde der Preußische Oberhofbaurat Johann Heinrich Strack beauftragt. 1867 wurden 330.000 Taler für die drei Denkmalprojekte bewilligt.
Der Versailler Vertrag bestimmte nach dem 1. Weltkrieg eine Volksabstimmung in Nordschleswig. Um Dänemark den gewünschten Gebietsgewinn sicherzustellen wurde Nordschleswig in zwei Abstimmungszonen eingeteilt. In der nördlichen Zone votieren erwartungsgemäß 74,2 % der Stimmberechtigten für Dänemark, in der südlichen 80 % für Deutschland. Städte wie Sonderburg (56 %), Tondern (77 %) und Apenrade (55,1 %), die mehrheitlich für Deutschland votiert hatten, fielen so an Dänemark. Eine Entscheidung über die Rechte der jeweiligen Minderheiten kommt erst 1955 zustande.

www.deutsche-schutzgebiete.de

Waldi44 Offline




Beiträge: 563

06.01.2017 10:39
#6 RE: Deutsch-Dänischer Krieg 1848-50, 1864 Antworten

Hallo Thor,
schön, dass du in dem Forum schreibst. Tut ja außer mir so gut wie niemand. Aber es ist doch eher wenig sinnvoll, Beiträge aus anderen Foren zu kopieren und hier zu posten. ICH jedenfalls versuche in meinen Beiträge Gesichtspunkte oder Episoden historischer Ereignisse zu beschreiben, die anderswo anders, nicht oder weniger vollständig zu finden sind. Bevor ich mich an die Arbeit für einen neuen Beitrag mache, eruieren ich, was andere dazu schon verfasst haben. Finde ich, es sei gut und genug, verzichte ich meinerseits auf einen Beitrag.
Das ist auch der Grund dafür, warum ich nicht so häufig Beiträge veröffentliche, denn ein guter Beitrag von durchschnittlicher Länge bedarf schon einiger Recherchen und viel Zeit! Dennoch danke ich dir für dein Engagement und, da noch nicht geschehen, wünsche ich dir ein gesundes und gutes Jahr 2017!

Thor v. S. Offline




Beiträge: 13

07.01.2017 13:40
#7 RE: Deutsch-Dänischer Krieg 1848-50, 1864 Antworten

Falls du den gleichnamigen Beitrag unter PSW meinst - der stammt von mir. Ich schreibe unter verschiedenen Pseudonymen...

Waldi44 Offline




Beiträge: 563

07.07.2017 10:32
#8 RE: Deutsch-Dänischer Krieg 1848-50, 1864 Antworten

Ok, war nicht sofort ersichtlich. ;)!

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