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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 491 mal aufgerufen
 Allgemeines zu den Kriegsereignissen
Waldi44 Offline




Beiträge: 563

05.06.2010 15:44
RE: Artikel 24 Antworten

Artikel 24
Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt.


WAS zählt dazu und was nicht?

mattze92 Offline



Beiträge: 7

07.06.2010 19:32
#2 RE: Artikel 24 Antworten

Ich würd mal sagen, so wie es sich anhört, auch spione

Waldi44 Offline




Beiträge: 563

10.06.2010 10:27
#3 RE: Artikel 24 Antworten

Hi!

Naja, das mit den "Spionen", mitunter auch Aufklärer genannt, ist ja eigentlich deutlich geregelt.
Lässt sich ein solcher Spion erwischen, ist er in der Regel des Todes, es sei denn, er trägt im Augenblick der Festnahme oder des Kampfbeginns, seine richtige Uniform. Bei Schiffen ist das ähnlich- sie müssen VOR Kampfbeginn ihre wahre Identität offenbaren, wollen sie nicht als Piraten gelten, so sie nicht ohnehin welche sind !
Auch dürfen militärische Aufklärer nicht nachträglich verurteilt werden, so sie während ihreres Einsatzes keine Straftaten begangen haben. Bei zivilen Spionen hingegen sieht das anders aus.

Ernesto Offline




Beiträge: 42

04.09.2010 23:19
#4 RE: Artikel 24 Antworten

Der Auftrag der Erkunder / Aufklärer darf nicht dahingehen, infremder Unifrom Angriffshandlungen zu unternehmen,sondern lediglich wichtige Objekte wie Brücken,Engpässe,Erdölanlagen etc. im Rücken des Feindes vor Sprengungen zu sichern und sie erst gegen etwaige Angriffe des Feindes zu verteidigen.

Weiterhin darf man sich der feindlichen Uniform nur zum kampflosen Eindringen in das gegnerische Hinterland und zur Annährung an die Objekte bedienen. Wird man in Kämpfe verwickelt,so hat man sich vor der eigenen Feuereröffnung als fremder Soldat kenntlich zu machen.

Kommandos,Erkunder u. Aufklärer, die nach diesen Grundsätzen verfahren, handeln nicht gegen das Völkerecht. Dieses ergibt sich aus analoger Anwendung des Sekretrechtes,nachdem es nicht gegen die Völkerechtsregeln verstößt, wenn ein Kriegsschiff seine Nationalität zunächst durch Führen einer falschen Flagge verbirgt und erst unmittelbar vor der Feuereröffnung die eigne Flagge hißt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, daß der Internationale Gerichtshof in Nürnberg nach dem Krieg eine Änderung des Artikels 23 der Haager Landkriegsordnung deshalb anerkannte,weil sonst nicht nur die deutschen Abwehreinheiten,sonder auch die Spezialeinheiten der Engländer,Amerikaner und Franzosen hätten zur Verantwortung gezogen werden müssen.

Ernesto

„Wer einen Staat schützen will, muß ihn verteidigungswürdig machen. Die Bürger leben und sterben ungern für ein Fragezeichen.“
André Malraux

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